Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.04.2006 - 20 U 186/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 256 Abs. 1
Kein Feststellungsinteresse für Klage gegen eine erteilte Startgutschrift bei zugesagter Neubescheidung nach einer höchstrichterlichen Klärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.08.2005 - 4 O 595/03
- OLG Hamm, 07.04.2006 - 20 U 186/05
- BGH, 15.10.2008 - IV ZR 121/06
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1250
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2006 - 20 U 186/05
Als Raktion auf eine Vielzahl von Beanstandungen gegen die Reform der Zusatzversorgung und im Hinblick auf inzwischen beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren - z.B. das Revisionsverfahren gegen das Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.09.2005 (12 U 99/04) zur VBL-Satzung - hat die Beklagte unstreitig ihren Versicherten zugesichert, auf die Berufung auf alle Ausschlußfristen wegen der Berechnung der Startgutschriften sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, bis nach höchstricherlicher Klärung feststeht, ob eine Neugestaltung der Berechnung der Startgutschriften durch die Tarifpartner erforderlich werden wird.Anders allerdings als in dem der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.09.2005 (12 U 99/04) zugrunde liegenden Fall, in dem auch der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis des dortigen Klägers bejaht, hat die Beklagte nicht nur der Klägerin, sondern auch ihren übrigen Versicherten gegenüber auf die Berufung auf die Ausschlußfrist verzichtet und zugesagt, die Verbindlichkeit der errechneten Startgutschriften im Hinblick auf die anstehende höchstrichterliche Klärung der auch in diesem Rechtsstreit erheblichen Rechtsfragen in der Schwebe zu halten.